
Nach dem großen 100-jährigen Jubiläum im vergangenen Jahr lädt der Schützenverein Rethmar im Jahr „Eins“ nach dem Jubiläum auch 2025 wieder zum traditionellen Volks- und Schützenfest ein. Gefeiert wird von Freitag, 8. August, bis Sonntag, 10. August – erneut am letzten Wochenende der niedersächsischen Sommerferien. Die Wahl des Termins soll möglichst vielen Interessierten eine Teilnahme ermöglichen, nachdem frühere Festtage oft mitten in die Ferien gefallen waren.



Erstmals wird in diesem Jahr die Schaustellerfamilie Thiliant und Pröve das Fest begleiten. Gemeinsam mit dem bewährten Festwirt MR Gastro sorgen sie für die passende Atmosphäre auf dem Festplatz.
Den Auftakt bildet die offizielle Eröffnung des Festplatzes am Freitag um 18:30 Uhr. Um 19 Uhr folgt die öffentliche Proklamation der neuen Majestäten im Festzelt. Noch bis zum 2. August haben Rethmarerinnen und Rethmarer jeweils sonntags zwischen 9:30 und 12:00 Uhr Gelegenheit, am Kleinkaliberstand Billerbach am Wettbewerb um die Volkskönigswürde teilzunehmen.
Begleitet wird die Proklamation von der Verleihung des Dorftellers und der Billerbachplakette an befreundete Schützenvereine aus der Region. Eingeladen sind neben den Vereinen auch die örtlichen Organisationen und alle Bürgerinnen und Bürger. Im Anschluss beginnt um 21:00 Uhr die Zeltdisco mit DJ Schoppe.

Der Festplatz bietet an allen Tagen ein unterhaltsames Programm. Neben kulinarischen Angeboten warten ein Autoscooter, ein Kinderkarussell und verschiedene Stände auf die Besucherinnen und Besucher. Am Sonnabend, 9. August, steht um 14:30 Uhr das gesellige Scheibenaufhängen im Ort auf dem Programm, gefolgt von der großen Zeltparty ab 21:00 Uhr.
Der traditionelle Schützenausmarsch am Sonntag, 10. August, beginnt ebenfalls um 14:30 Uhr und rundet das dreitägige Festprogramm ab. Weitere Informationen gibt es im Programmflyer unter diesem Text. Auch über Instagram bleibt man auf dem Laufenden.
Aus organisatorischen Gründen wird die Straße „Salzburg“ ab Hausnummer 5 am Festwochenende gesperrt. Die Einbahnstraßenregelung wird für diesen Zeitraum aufgehoben, um die Zufahrt für Anwohner zu gewährleisten. Auf den Parkplätzen entlang der Salzburg gilt währenddessen ein Park- und Halteverbot.
