Die derzeitige Kombination aus warmen Temperaturen und regelmäßigen Niederschlägen sorgt für starkes Wachstum von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Die Stadt Sehnde weist deshalb darauf hin, dass auch Eigentümer und Nutzungsberechtigte privater Grundstücke dafür verantwortlich sind, dass von ihrem Bewuchs keine Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehrsraum ausgehen.
Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht in Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen hineinragen. Auch Verkehrszeichen, Straßennamenschilder und Straßenbeleuchtungen müssen jederzeit gut sichtbar bleiben. An Einmündungen und Kreuzungen ist besonders darauf zu achten, dass Sichtbeziehungen nicht durch überhängende Äste oder dicht gewachsene Hecken eingeschränkt werden.
Auch während der Brut- und Setzzeit sind schonende Pflege- und Formschnitte sowie das Zurückschneiden von in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragendem Bewuchs grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass dabei keine brütenden Vögel oder andere geschützte Tiere beeinträchtigt werden.
Ein regelmäßiger Rückschnitt dient nach Angaben der Stadt nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern vor allem der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Stadt bittet deshalb darum, den Bewuchs auf privaten Grundstücken regelmäßig zu überprüfen und erforderliche Rückschnittarbeiten zeitnah durchzuführen.
