Stadt Sehnde informiert über Verwaltungsvollstreckung

Die Stadt Sehnde informiert darüber, was geschieht, wenn Geldforderungen einer Kommune nicht rechtzeitig oder nicht vollständig gezahlt werden. Werden Forderungen trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung nicht beglichen, können sie im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. 

Das Verfahren ist das gesetzliche Instrument, mit dem eine Kommune öffentlich-rechtliche Pflichten zwangsweise durchsetzen kann. Dazu gehören etwa Bußgelder, Abrissverfügungen oder Gewerbeuntersagungen. Anders als im Zivilrecht benötigt die Behörde dafür kein Gericht, sondern handelt selbst als Vollstreckungsorgan.

Mögliche Vollstreckungsmaßnahmen sind unter anderem Pfändungen von Bankkonten, Lohn, Einkommen, Rente, Mieteinnahmen oder Ansprüchen aus Kaufverträgen. Solche Maßnahmen greifen stark in das Leben der Betroffenen ein. Sie können vermieden werden, wenn wiederkehrende Zahlungen wie die Grundsteuer B oder Gebühren für die Kinderbetreuung per SEPA-Basislastschriftmandat eingezogen werden.

Wenn Beträge aus privaten Gründen nicht rechtzeitig gezahlt werden können, empfiehlt die Stadt eine frühzeitige und direkte Kommunikation mit der Kommune. Dadurch können Pfändungsmaßnahmen oft vermieden werden.

Die Stadtkasse Sehnde treibt als Vollstreckungsbehörde nicht nur Forderungen der Stadtverwaltung bei, sondern auch Forderungen anderer Kommunen oder Behörden im Rahmen von Amtshilfeersuchen. Im Jahr 2024 gab es 1064 eigene Vollstreckungsfälle mit einem Gesamtbetrag von 657626,08 Euro sowie 936 Amtshilfeersuchen mit 443729,24 Euro. Im Jahr 2025 stieg die Zahl der eigenen Vollstreckungsfälle auf 1350 mit einem Gesamtbetrag von 1403665,07 Euro. Hinzu kamen 850 Amtshilfeersuchen mit 354952,32 Euro. Fragen beantwortet der Fachdienst Finanzen, Team Kasse und Steuern, unter stadtkasse@sehnde.de oder Telefon 05138/707260 beziehungsweise 05138/707268.

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