Halter von reinen Elektrofahrzeugen können auch 2026 von der sogenannten Treibhausgasminderungsquote profitieren. Die Energieversorgung Sehnde GmbH bietet dafür einen kostenlosen Service an, über den die THG-Prämie unkompliziert beantragt werden kann.
Anspruch auf die jährliche Prämie hat jede Person oder Firma, die als Halter eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs im Fahrzeugschein eingetragen ist. Das gilt für private Pkw ebenso wie für geschäftliche E-Flotten, E-Leasingfahrzeuge und bestimmte zulassungspflichtige Elektro-Zweiräder.
Für die Beantragung müssen E-Mobilisten lediglich ein Foto oder einen Scan des Fahrzeugscheins, also der Zulassungsbescheinigung Teil I, auf dem Portal der EVS hochladen. Den weiteren administrativen Prozess von der Bündelung über die Zertifizierung durch das Umweltbundesamt bis zum Verkauf an die Quotenabnehmer übernimmt die EVS.
Die THG-Quote beträgt bei Beantragung über die EVS für das Jahr 2026 für ein E-Pkw 165 Euro und für ein E-Leichtnutzungsfahrzeug 247,50 Euro. Die Prämie kann pro Fahrzeug nur einmal pro Kalenderjahr ausgezahlt werden. Wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, sollte deshalb prüfen, ob der Vorbesitzer die Quote für das laufende Jahr bereits geltend gemacht hat.
Die gesetzliche Frist zur Einreichung der Quoten für das laufende Jahr beim Umweltbundesamt endet am 15. November 2026. Interessierte können ihren Antrag unter www.energieversorgung-sehnde.de/thg-einsparen-praemie-beantragen/ einreichen. Auch für das Jahr 2027 kann die THG-Prämie bereits beantragt werden; die Höhe wird im kommenden Jahr festgelegt.
