Der Vollstreckungsaußendienst der Stadt Sehnde übernimmt eine zentrale Aufgabe bei der Durchsetzung offener Forderungen. Er sorgt dafür, dass ausstehende Zahlungen wie Gebühren, Steuern oder Bußgelder eingetrieben werden. Dabei gelten rechtliche Vorgaben ebenso wie soziale Verantwortung.
Zu den Hauptaufgaben des Vollstreckungsbeamten gehört die persönliche Kontaktaufnahme mit säumigen Zahlern. Dabei informiert er über offene Forderungen, klärt Fragen und bietet gegebenenfalls Ratenzahlungen oder andere Lösungen an, um eine einvernehmliche Regelung zu erzielen.
Ist eine solche Lösung nicht möglich, werden notwendige Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Dazu können Pfändungen von Wertgegenständen wie Schmuck oder Elektronik sowie von Fahrzeugen gehören. In anderen Fällen werden Vorgänge zur weiteren Bearbeitung an den Vollstreckungsinnendienst zurückgegeben.
Bei den Forderungen, die der Vollstreckungsaußendienst der Stadt Sehnde einfordert, handelt es sich unter anderem um Kita-Gebühren, rückständige Gewerbe- oder Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren oder auch Rundfunkbeiträge im Rahmen der Amtshilfe.
Nach Angaben der Stadt soll die Präsenz des Vollstreckungsbeamten im Stadtgebiet dazu beitragen, die finanzielle Stabilität der Kommune zu sichern und zugleich Einwohner bei der Klärung ihrer finanziellen Angelegenheiten zu unterstützen. Rückfragen beantwortet das Team Kasse und Steuern per Mail an vollstreckung@sehnde.de.
