Die Region Hannover will ihre Wohnraumförderung neu ausrichten, um den Bau bezahlbarer Wohnungen stärker zu unterstützen. Drei neue Förderrichtlinien sollen künftig Städte und Gemeinden entlasten, Investitionen erleichtern und zusätzliche Belegungsrechte sichern. Der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Teilhabe hat am Montag, 9. März 2026, bereits zugestimmt. Wenn auch die Regionsversammlung am Dienstag, 21. April, grünes Licht gibt, könnte das neue Förderprogramm Mitte des Jahres starten.
Hintergrund der Neuausrichtung ist die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt. Steigende Baukosten, höhere Zinsen und wirtschaftliche Unsicherheiten führen dazu, dass weniger Mietwohnungen gebaut werden. Gleichzeitig werden bestehende Förderangebote seltener genutzt, weil sie unter den aktuellen Marktbedingungen für Investoren weniger attraktiv sind. Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke bezeichnet den Mangel an bezahlbarem Wohnraum als eine der größten sozialen Herausforderungen der Gegenwart. Ziel der neuen Förderinstrumente sei es, mehr Projekte zu ermöglichen und gleichzeitig langfristig gebundenen Wohnraum für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu schaffen.
Im Mittelpunkt des neuen Programms stehen drei Förderbausteine. Künftig sollen Städte und Gemeinden stärker bei der Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten unterstützt werden. Zuschüsse sind unter anderem für Beratung und Planung vorgesehen, etwa für Potenzialanalysen oder Projektkonzepte. Außerdem soll erstmals auch der kommunale Erwerb von Grundstücken gefördert werden, wenn dort sozial gebundener Wohnraum entstehen soll.
Ein weiterer Baustein richtet sich direkt an Investoren. Gefördert werden können künftig nicht nur Neubauten, sondern auch Umbauten, Erweiterungen oder die Wiederbelebung leerstehender Wohnungen. Auch innovative Wohnformen, gemeinschaftliche Projekte, altengerechte Wohnungen sowie kleinere Bauvorhaben sollen gezielt unterstützt werden.
Der dritte Baustein ergänzt die bestehende Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen. Investoren, die Landesmittel für sozialen Wohnungsbau nutzen, können zusätzliche Zuschüsse der Region erhalten. Im Gegenzug erhält die Region Belegungsrechte für die geförderten Wohnungen, sodass diese gezielt an Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen vergeben werden können.
Bereits heute nutzt die Region verschiedene Instrumente, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Seit 2017 wurden Belegungsrechte an insgesamt 372 bestehenden Wohnungen erworben. Rund drei Viertel dieser Wohnungen sind für 30 Jahre gebunden. Insgesamt konnten dadurch Wohnungen für mehr als 1.000 Menschen bereitgestellt werden. Für den Ankauf dieser Belegungsrechte investierte die Region bislang rund 19,4 Millionen Euro.
Von diesen Wohnungen profitieren vor allem Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt häufig nur schwer eine bezahlbare Unterkunft finden. Dazu gehören unter anderem Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung oder Personen in besonderen sozialen Lebenslagen. Auch Bewohner von Frauenhäusern oder Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, sollen so leichter Zugang zu geeignetem Wohnraum erhalten.
